Irgendwann im Laufe der Zeit eurer Hochzeitsplanung werdet Ihr an den Punkt kommen und über das Thema “Nachname”  und Namensrecht nachdenken müssen. Es schein immer als selbstverständlich und wird quasi erwartet, dass wir bald-Ehefrauen den Namen unseres Zukünftigen annehmen.

Ich habe euch alle Möglichkeiten und Fakten zum Thema Namensrecht bei der Eheschließung hier zusammengefasst. Denn es muss nicht immer so sein “wie es die Verwandten erwarten”, sondern soll die für euch richtige Lösung sein.

NAMENSRECHT BEI DER EHESCHLIESSUNG

GEBURTSNAME BEHALTEN

Natürlich gibt es die Möglichkeit, dass jeder seinen Geburtsnamen behält und Ihr so keinen gemeinsamen Ehenahmen habt. Für spätere Kinder wird irgendwann entschieden welcher eurer Namen als Familienname ernennt wird. Hat natürlich den Vorteil, dass es keine wirkliche Änderungen für euch mitsichbringt, was den Namen angeht. Jedoch würde für mich ein Stück der Zughörigkeit fehlen, so ganz ohne gemeinsamen Nachnamen. Auch bei späteren Kindern finde ich es immer “erklärungsbedürftig” da Vater und Mutter unterschiedliche Nachnamen haben.

Ihr könnt euch auch später immer noch dazu entscheiden, einen gemeinsamen Ehenamen zu wählen und den Namen des Partners anzunehmen.

GEMEINSAMER EHENAME

Die wohl traditionellste Wahl ist wohl die, eines gemeinsamen Ehenamens, hierbei nimmt ein Partner den Namen des anderen an. Wer dabei den Ehenamen des anderen annimmt kann seinen bisherigen Namen mit Bindestrich anhängen oder voranstellen. Entscheidet Ihr euch für einen gemeinsamen Ehenamen ist dies unwiderruflich.

DOPPELNAME

Ich selbst würde wahrscheinlich den Namen meines zukünftigen annehmen, da ich meinen Nachnamen auch nicht besonders mag. Dies ist auch der Grund, warum ich seit beginn meiner Selbstständigkeit mit eingetragenem Künstlernamen Arbeit. Wobei ich es lustig fände, wenn er meinen Künstlernamen annehmen würde :) Mr. & Mrs. Chérie, das wär der Hochzeitsviodegrafenpaar Name schlechthin.

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